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COVID, Schutzkonzepte und andere Massnahmen

April 2020

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Liebe Vereinsmitglieder

 

Wir hoffen, dass es Euch allen gut geht und Ihr diese verrückte Zeit bis jetzt (und auch weiterhin) “Covid-19-frei” überstanden habt.

 

Im März mussten wir unsere GV leider absagen und auf unbestimmte Zeit verschieben. Da immer noch unbekannt ist, wann das Veranstaltungsverbot aufgehoben wird, dürfen wir aufgrund der Sondermassnahmen vom Bund, die GV in diesem Jahr schriftlich durchführen.

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Der Vorstand hat sich entschieden diese Variante zu wählen und wird Euch bis zum 4. Mai 2020 die Unterlagen elektronisch zustellen.

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Bei diesen werdet Ihr einen Stimmzettel finden. Diesen Zettel müsst Ihr unterschrieben und mit einem Datum versehen an mich elektronisch oder per Post zurücksenden.

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Ohne Unterschrift hat Eure Stimme keine Gültigkeit.

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Der Vorstand wird sich dann zu einer reduzierten Pflicht-GV treffen und die Stimmen sowie Eure Anregungen / Wünsche auswerten und dies in einem Protokoll, welches Euch dann zugestellt wrid, festhalten.

 

!!! Bitte den Stimmenzettel bis spätestens 11. Mai 2020

                               zurücksenden !!!

 

Wir danken Euch für Euer Mittun und hoffen, dass wir im 2021 wieder wie gewohnt unsere GV durchführen können.

 

Nun noch ein paar allgemeine Informationen:

 

 Jubilarinnen 2020

Die Mitglieder, die in diesem Jahr ein Jubiläum feiern, werden wir an der GV 2021 ehren.

 

 

Covid-19 – Turnstundenausfall

Seit Mitte März war es nicht mehr möglich die Turnstunden durchzuführen und bis wann

dies so bleiben wird ist noch unklar. Der Vorstand hat vorsorglich bei der Gemeinde einen Antrag zur Benützung der Turnhallen während den Schulferien eingereicht. (Bewilligung noch hängig). Vielleicht besteht aufgrund der speziellen Situation in der wir uns befinden bei einigen von Euch das Bedürfnis, wenn es wieder erlaubt wird, auch während den Schulferien zu turnen.

Aufgrund dieser speziellen Situation hat der Vorstand beschlossen, Ende Jahr zu prüfen wieviel weniger Gehälter an die Turnleiterinnen in diesem Jahr ausbezahlt wurden und denDifferenzbetrag auf die Aktivmitglieder zu verteilen. Diesen Betrag werden wir beim Beitrag 2021 in Abzug bringen.

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Ihr werdet zu gegebener Zeit darüber informiert.

 

Maibummel

Der Maibummel 2020 wird ersatzlos gestrichen.

 

Ausflug September

Ob dieser durchgeführt wird oder nicht, entscheiden wir zu späteren Zeitpunkt.

 

Für Euer Verständnis und Eure Treue zu unserem Verein danken wir Euch herzlich.

Bleibt alle gesund und haltet durch.

 

Herzliche Grüsse

 

Toni Bönzli

Präsidentin

Frauen Fitness Flüh

Mitteilung des Vorstands, im Dezember 2020

 

Liebe Frauen

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat beschlossen, dass die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus wieder verschärft werden, was leider dazu führt, dass die Turnhallen und Schulsport-Anlagen den Vereinen nicht mehr zur Verfügung stehen (siehe unten stehenden Link mit der Pressemitteilung).

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https://corona.so.ch/spezialseiten/medienkonferenz-vom-08122020/

 

Obwohl die Massnahmen laut Regierungsrat erst am Freitag, 11. Dezember 2020 greifen, haben wir beschlossen, dass die Turnstunden des FFF ab sofort (Mittwoch, 9.12.2020) und bis 31. Januar 2021 nicht mehr stattfinden.

Wir können leider auch das „Aussenturnen“ und die Kleingruppen nicht mehr gutheissen und bitten um Euer aller Verständnis.

Wir wünschen allen in dieser besonderen Zeit schöne Feiertage, helft bei der Bekämpfung des COVID19 mit und bleibt gesund.

Für Fragen stehen Toni oder ich Euch zur Verfügung.

Für den Vorstand

Silvia Kleger

Dezember 2021: SCHUTZKONZEPT Frauenfitness Flüh FFF betreffend COVID-19:

 

Jeder Verein muss auf Verlangen der lokalen Gesundheitsbehörden ein eigenes Schutz­konzept entsprechend der Vorlage von Swiss Olympic vorweisen. Übergeordnet gilt das Corona Schutzkonzept der Gemeinde Hofstetten-Flüh zu finden auf der Homepage

 

www.hofestettenflueh.ch  http://www.hofstettenflueh.ch/dl.php/de/61cacdec7db03/Coronavirus_-_Schutzkonzept_Gemeindeanlagen_Hofstetten-Fluh_-_28.12.2021.pdf und ersetzt resp. ergänzt alle vorigen Schutzkonzepte des Frauenfitness Flüh.

 

Immer noch gelten die aktuellen Verordnungen des Bundes und des Kantons zur aktuellen Covid-19 Pandemie. Folgende Grundsätze sind vollumfänglich einzuhalten:

 

•   Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)

•   Maskentragpflicht in allen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr

•   Für alle Innenräume gilt die Maskenpflicht

•   Für private Anlässe, Veranstaltungen sowie kulturelle oder sportliche Aktivitäten in Gemeinde-räumlichkeiten gilt für Personen ab 16 Jahren zusätzlich eine 2G Zertifikatspflicht (Geimpft und Genesen). Ebenso gilt eine Sitzpflicht bei Konsumation.

 

Untergeordnet gilt weiterhin das übliche Benutzungsreglement der öffentlichen Gebäude und Anlagen der Gemeinde Hofstetten-Flüh.

 

Für die Turngruppen des Frauenfitness Flüh und die von diesen genutzten öffentlichen Räume der Gemeinde gilt Folgendes:

Turnhalle, Spiel- und Sportplätze Flüh und Hofstetten

Die Turnhallen sind während der regulären Unterrichtszeiten für unseren Verein gesperrt.

Die ehemaligen Morgenturngruppen haben ihre Turnzeiten angepasst oder turnen im Mehrzweckraum des Mammut. Letztere benutzen den Eingang Süd.

 

Das MuKi-Turnen und das Kinderturnen wird seit August 2021 nicht mehr angeboten.

 

Ausserhalb der Schulzeiten ist die Nutzung der öffentlichen Anlagen erlaubt.

 

In Innenräumen, wozu die Turnhallen gehören, gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen) und dass immer und überall die Gesichtsmaske getragen werden muss.

 

Die Turngruppenleiterinnen oder ein jeweils mitturnendes Mitglied führt eine Präsenzliste, welche für zwei Wochen für die Rückverfolgung (Tracking) präsent gehalten werden muss.

 

Der FFF-Vorstand überlässt den jeweiligen Turngruppen folgende Möglichkeiten:

Physisches reguläres Turnen mit Maske

Turnen per Zoom, jedes Mitglied bleibt zu Hause.

Das Splitting der Turngruppen bei engem Platzverhältnis, wie z.B. im Mehrzweckraum.

 

 

Ziel der Massnahmen dieses Schutzkonzeptes ist es, dass sich das Corona-Virus und die Varianten möglichst nicht weiter ver­breiten und schlimmstenfalls rückverfolgt werden können und unser Turnunterricht stattfinden kann.

 

Die drei Grundprinzipien

 

„wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause,

Abstand halten, Körperkontakt vermeiden,

Hygienevorschriften einhalten“

 

gelten immer und überall.

 

 

Diverses

 

  • dieses Schutzkonzept wird allen Turn­l­ei­terin­nen des FFF per E-Mail (wo nötig per Post) zugestellt.

  •  

  • Präsenzlisten (Chats) führen und mindestens 14 Tage aufbewahren oder der Corona-Verantwortlichen zukommen lassen oder die Corona-Verantwortliche in die Whats­App-Gruppenchats aufnehmen (Silvia Kleger 079 354 62 51).

  •  

  • Für die Einhaltung der Bestimmungen in jeder in der Turnhalle gehaltenen Turnstunde ist die Turn­leiterin verantwortlich.

 

Der Verein Frauenfitness Flüh FFF hält sich an die Bestimmungen und Weisungen des BAG sowie der Gemeinde Hofstetten-Flüh und behält sich vor, dieses Schutzkonzept analog zu den Änderungen des BAG dementsprechend anzupassen.

 

Informationen zu den Anpassungen sind auch auf der Homepage

www.frauenfitnessflueh.ch zu finden.

 

Für den Frauenfitness Flüh, 29. Dezember 2021

 

Silvia Kleger

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